Mein Name ist Maik Volz. Ich bin ausgebildeter Steuerfachangestellter und biete als selbstständiger Dienstleister Lohn- und Gehaltsabrechnung für kleine und mittelständische Unternehmen an.
Ich lege großen Wert auf persönliche Beratung, transparente Kommunikation und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Jedes Unternehmen ist unterschiedlich — deshalb erhalten Sie bei mir individuelle Lösungen, die zu Ihren Anforderungen passen. Ob kleines Unternehmen, Handwerksbetrieb oder Start-up: Ich unterstütze Sie kompetent und flexibel bei Ihrer Lohnbuchhaltung.
Fachlich auf dem aktuellen Stand zu Lohnsteuer, Sozialversicherung und allen Meldepflichten.
Pünktlich zum Stichtag, fehlerfrei und prüfungssicher. Auf meine Termine ist Verlass.
Ein direkter Ansprechpartner, der Ihr Unternehmen kennt und Sie auf Augenhöhe begleitet.
Zuverlässig, pünktlich und korrekt — für jeden Mitarbeiter, jeden Monat.
Erstellung und Übermittlung aller relevanten Meldungen an Behörden.
Ihre sensiblen Daten sind bei mir in sicheren Händen — DSGVO-konform.
Persönlicher Service, der zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Branche passt.
Ich kümmere mich um die Zahlen — Sie um Ihr Kerngeschäft.
Als Steuerfachangestellter erbringe ich Hilfeleistungen in Steuersachen ausschließlich im Rahmen der gesetzlich zugelassenen Tätigkeiten gemäß § 6 Nr. 3 und 4 StBerG. Dazu gehören das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung sowie das Fertigen der Lohnsteueranmeldungen.
Eine darüber hinausgehende steuerliche Beratung, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Steuererklärungen oder die Vertretung gegenüber Finanzbehörden ist Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern nach § 3 StBerG vorbehalten und gehört nicht zu meinem Leistungsspektrum. Gerne arbeite ich hierfür mit dem Steuerberater Ihrer Wahl zusammen.
Sie zahlen nur das, was Sie tatsächlich brauchen — keine Pauschalen, keine versteckten Kosten. Die Abrechnung erfolgt monatlich nach tatsächlicher Anzahl der Mitarbeiter und Vorgänge.
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet. Sondervereinbarungen wie Pfändungsbearbeitung oder Reisekostenabrechnungen werden individuell vereinbart.
Ein erstes Gespräch ist kostenfrei und unverbindlich. Rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir — ich melde mich zeitnah persönlich bei Ihnen zurück.